Das 1996 eingeführte Bundesgesetz soll Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben verbieten. Zunächst bezogen sich die Klagen vor allem auf Lohndiskriminierung. Seit 2010 gingen vermehrt solche wegen diskriminierender Kündigungen ein – meistens in Verbindung mit Schwangerschaft, Mutterschaft oder sexueller Belästigung. Die insgesamt 1400 erfassten Fälle, stellen dabei nur die Spitze des Eisbergs dar. Wie viele es tatsächlich sind, lässt sich nur schwer beziffern. Denn zu Entscheiden von Gerichten kommen Schlichtungsverfahren dazu. In einer Mehrheit der Fälle kommt es bei den Schlichtungsbehörden zu einer Einigung oder die Verfahren werden nicht weitergezogen. Somit sind 80 % der bekannten Fälle in der Deutschschweiz nie vor Gericht gekommen. «Diskriminierung aufgrund des Geschlechts am Arbeitsplatz ist leider nach wie vor verbreiteter, als die Fälle vermuten lassen. Dies zeigt die Beratungspraxis der Fachstellen», so Mirjam Gasser, Co-Präsidentin der SKG. Ein Schritt dagegen ist nun das neue Wissensportal. Dieses richtet sich vorwiegend an Juristinnen und Juristen, da auch ihnen das Gesetz und die gesamtschweizerische Rechtsprechung noch wenig bekannt sind. Das regionenübergreifende Portal wird laufen mit neuen Fällen ergänzt, damit an einem Ort auf gebündeltes Wissen zurückgegriffen werden kann.