Der Saal füllt sich rasch. Mit so vielen Besuchenden haben die Organisatorinnen nicht gerechnet. Bei der Veranstaltung sollen Fragen zu den Ergänzungsleistungen geklärt werden. Anspruchsberechtigt sind AHV- und IV-Beziehende, deren Rente nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken. Der Anlass wirbt mit dem Slogan «Gut leben im Alter – auch mit kleiner Rente». Der Nachmittag ist in zwei Teile gegliedert: Zuerst gibt es eine kurze Einführung zu den Ergänzungsleistungen, danach folgen Tischgespräche mit Fachpersonen, bei denen die Anwesenden Fragen stellen und Erfahrungen austauschen können. Anschliessend können die Gäste die Infostände der Partnerorganisationen besuchen. Das Ganze sei bewusst im «Märitstil» gehalten, um Begegnungen zu erleichtern, wie die Projektleitung von Alter Stadt Bern erklärt. Beteiligt sind zudem die Pro Senectute, die Reformierte Kirchgemeinde Bümpliz, die Katholische Kirche Region Bern, die Vereinigung Berner Gemeinwesenarbeit (VBG), Infotime – Beratung in der Muttersprache und die Quartierbibliothek Bümpliz. An den Infoständen erhalten die Besuchenden Hinweise auf kostenlose Freizeit- und Begegnungsmöglichkeiten im Quartier, die helfen können, der Einsamkeit vorzubeugen.
Was sind Ergänzungsleistungen?
«Die Ergänzungsleistungen (EL) helfen da, wo AHV- und IV-Renten sowie das Vermögen nicht ausreichen, um die minimalen Lebenskosten zu decken», schreibt die Stadt Bern. Die Vertreterin von Pro Senectute betont, dass viele ältere Menschen schneller Anspruch auf Ergänzungsleistungen hätten, als sie denken. Einen Antrag stellen dürfen alle Personen, die einen Wohnsitz in der Schweiz haben und rentenberechtigt sind. Für Alleinstehende gilt eine Vermögensgrenze von 100’000 Franken. Wer darunter liegt, kann Ergänzungsleistungen beantragen. Das heisst, dass Personen mit einem Gesamteinkommen von weniger als 3600 Franken pro Monat einen Antrag stellen können. Auch wer knapp darüber liegt, sollte den Anspruch prüfen lassen, empfehlen Fachpersonen. Denn oft resultiert dennoch eine Unterstützung; etwa bei Zahnarztkosten, Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Pflegebetten, Transportdiensten oder Krankenkassenprämien.
Wichtig ist, dass Ergänzungsleistungen nicht zurückbezahlt werden müssen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn nach dem Tod Vermögen aus dem Nachlass vorhanden ist. Dann kann der Staat einen Teil der bezogenen Leistungen zurückfordern.
Hürden und Lösungen
Die Angebote sind zu wenig bekannt und die administrativen Hürden wirken abschreckend. Für ein Gesuch braucht es zahlreiche Unterlagen und das Ausfüllen eines langen Formulars. Hinzu kommt, dass jeder Fall individuell beurteilt wird. Ein weiterer Grund, weshalb eine persönliche Beratung besonders sinnvoll ist. Unterstützung bieten unter anderem die AHV-Zweigstelle Ostermundigen-Bern, Caritas und Pro Senectute. Auf der Webseite der Stadt Bern findet sich ferner Informationsteil mit allen wichtigen Anlaufstellen.
Was die meisten überrascht, ist, wie lange die Prüfung eines Gesuchs dauern kann. Drei bis vier Monate sind keine Seltenheit. Umso wichtiger sei es, sich frühzeitig beraten zu lassen, betonen die Fachpersonen vor Ort.
Zentrale Botschaften
Ergänzungsleistungen seien nicht mit Sozialhilfe gleichzusetzen, sondern eine Versicherungsleistung, auf die man ein Recht habe, unterstreicht eine der Fachpersonen. Auch Hausbesitz schliesst einen Anspruch nicht aus. Im Gegenteil. Manche würden ihr Haus vorschnell vererben, um Ergänzungsleistungen zu erhalten. «Machen Sie das auf keinen Fall», sagt Melanie König, Juristin und Fachperson für Armut und finanzielle Unterstützung der Stadt Bern, mit Nachdruck. «Wer Ergänzungsleistungen bezieht, muss keine negativen Konsequenzen für sich befürchten.»
Der Informationsbedarf im Quartier ist gross, wie sich gezeigt hat. Viele Menschen hätten Anspruch auf Unterstützung, wissen dies aber nicht oder scheuen den Schritt. Es lohnt sich allemal, sich zu informieren und frühzeitig Unterstützung zu holen, bevor finanzielle Sorgen zur Belastung werden.