Der Kanton Bern kennt eine Schuldenbremse für die Erfolgsrechnung und eine Schuldenbremse für die Investitionsrechnung. Die beiden Schuldenbremsen haben sich bewährt, denn seit ihrer Einführung in den 2000erJahren konnte der Kanton seine Schulden spürbar reduzieren. In den letzten Jahren hat sich aber aus Sicht des Grossen Rates gezeigt, dass die alleinige Ausrichtung der Schuldenbremsen auf den Schuldenabbau den Bedürfnissen des Kantons nicht mehr gerecht wird. Im Kanton Bern stehen für die kommenden Jahre grosse Investitionen an, vor allem für eine Vielzahl an Grossprojekten im Hochbau. Der Grosse Rat hat sich deshalb entschieden, die Schuldenbremsen moderat anzupassen. Die wichtigste Änderung ist die sogenannte Mehrjahresbetrachtung bei der Investitionsrechnung: Falls der Kanton in den Vorjahren Überschüsse erwirtschaftet hat, soll er diese künftig für anstehende Investitionen anrechnen dürfen. Das ist heute nicht möglich. In der Wintersession 2022 hat der Grosse Rat einer entsprechenden Änderung der Kantonsverfassung zugestimmt. Das Volk hat das letzte Wort und kann am 18. Juni über die Vorlage abstimmen.
Der Grosse Rat will die Schuldenbremse anpassen.
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Einfach erklärt
Einfach erklärt: 24 Wochen Elternzeit zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub, das will die SP. Die Initiative kommt am 18. Juni vors Volk. Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnt diese wegen der Kosten ab. Die SP sagt aber, es lohne sich.
Einfach erklärt: 24 Wochen Elternzeit zusätzlich zum Mutterschaftsurlaub, das will die SP. Die Initiative kommt am 18. Juni vors Volk. Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnt diese wegen der Kosten ab. Die SP sagt aber, es lohne sich.
Die SP Bern will eine bezahlte Auszeit für erwerbstätige Eltern. Eine Erweiterung der gesetzlichen Mutterschaftsversicherung. Der Regierungsrat lehnt diese Initiative für eine kantonale Elternzeit ab.
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