Mutige Schritte ins neue Leben

Nadia Berger
Von Nadia Berger - Redaktorin
Ein neuer Lebensabschnitt nach dem Frauenhaus (Symbolbild).

Foto: zvg/EE

Einfach erklärt
Es gibt ein Angebot, das von Gewalt betroffenen Frauen auch in der Zeit nach dem Frauenhaus hilft. Es wird nun von einer Stiftung übernommen.
Für die Zeit nach dem Frauenhaus gab es für Frauen und Kinder lange keine weitere Unterstützung. Je nach finanzieller Lage blieb vielen nichts anderes übrig, als wieder zu ihrem gewalttätigen Partner zurückzukehren. Das Pilotprojekt «LibElle», das seit 2021 Anschlusslösungen anbietet, wurde am 1. Mai von der Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern übernommen. Es bietet Hoffnung auf einem mutigen Weg.

Nach ihrem Aufenthalt im Frauenhaus werden die Betroffenen üblicherweise bis sechs Stunden danach von Fachpersonen begleitet. Danach sind sie wieder auf sich selbst gestellt. Die meisten Frauen befinden sich in einer genügend stabilen Lage, um den Einstieg in ihr Leben selbst zu meistern, weiss die Geschäftsführerin der Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern, Ursula von Bergen. «Und die Frauen, die für die Zeit danach auf Hilfe angewiesen sind, erhalten diese dank des Angebots von LibElle.» Wurde dies seit 2021 als Pilotprojekt von Freiwilligen geführt, ermöglicht die Übernahme durch die Stiftung nun eine institutionalisierte Begleitung und Finanzierung durch den Sozialdienst. «Durch den Leistungsvertrag mit dem Kanton Bern ist das Angebot nun nicht mehr spendenbasiert», so von Bergen. Auf Spenden seien sie jedoch weiterhin angewiesen, um das Angebot langfristig gewährleisten zu können.

Zur Verfügung stehen insgesamt sieben Wohnungen – zwei in Biel und fünf in der Agglomeration Bern.  Die Wohnungen gelten als Zwischenlösung und werden zwischen sechs und maximal zwölf Monaten untervermietet. Daneben bietet LibElle auch psychosoziale Beratungen an. «Die Frauen stehen in dieser Zeit danach nicht mehr unter einem besonderen Schutz, werden aber eng begleitet; ob psychologisch, sozialpädagogisch oder administrativ. Dazu gehören neben Begleitung bei Terminen mit der Anwaltschaft, der Polizei und Gerichtsverhandlungen auch die Steigerung der Wohnkompetenz oder Hilfe bei der Einschulung der Kinder», so von Bergen. Ziel dabei sei es, die Integration am neuen Wohnort zu fördern, um Isolation und Überforderung der Frauen möglichst gering zu halten.

Das Anschlussangebot bringt gleich mehrere Vorteile. Einerseits werden damit die überfüllten Frauenhäuser entlastet. Andererseits sinkt der Druck bei den Betroffenen, zum gewalttätigen Partner zurückzukehren. Wiederholte Eintritte ins Frauenhaus werden somit reduziert.

Doch wie sicher sind solche Anschlusslösungen? «Wir empfehlen den Frauen das Verlassen des Frauenhauses nur, wenn keine akute Gefährdung mehr besteht. Ansonsten bleiben sie im geschützten Rahmen», weiss von Bergen. Allerdings komme es, gerade wenn Kinder im Spiel sind, danach häufig zu Bedrohungen. In diesem Fall sollen die Frauen sofort die Polizei anrufen, um Hilfe zu erhalten. «Bei Wiederbedrohung kommen sie wieder ins Frauenhaus – denn ihre Sicherheit muss unbedingt gewährleistet sein», erklärt Ursula von Bergen.

Zur Stiftung / Notruf
Die Stiftung gegen Gewalt an Frauen und Kindern betreibt im Kanton Bern zwei Frauenhäuser und zwei Opferhilfeberatungsstellen. Für das Angebot LibElle sind sie nun auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum im Kanton Bern. Seit dem 1. Mai ist die nationale Opferhilfenummer in Betrieb. Wer von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt betroffen ist, kann gratis die Nummer 142 wählen. Wer akut bedroht wird, wählt die 117.

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