Nun denn: Australien verbietet TikTok & Co. für unter 16-Jährige. Würden Sie mich als Oldie fragen – aber das tun Sie ja nicht – würde ich meinen, dass das eine gute Sache ist, allenfalls Ansichtssache. Kommt, wie so oft im Leben, darauf an, ob man selber betroffen ist und/oder auf welcher Seite man steht.
Rechtswissenschaftliche Etüde
Item. Kürzlich stand in einer Zeitung zu lesen, dass ein kritischer Zeitgenosse gegen das Handyverbot in Könizer Schulen Sturm läuft, dass Kinder «einen Rechtsanspruch auf ihr Mobiltelefon haben.» Aha. Soso. Er sehe wohl schon die Traumschlagzeile vor sich, dass eine Schülerin vor Bundesgericht gewinnt. So der Zeitungsredaktor in einem Kommentar.
Der Mann scheint eine Art selbsternannter Robin Hood zu sein, gerade, weil er sich – so der Zeitungsbericht – als Kämpfer für Kinder sieht. Seinen Kampf um Gerechtigkeit hat er per Mail der Gemeinde Köniz angekündigt und, gleichzeitig den Medien zukommen lassen. Wie auch immer, sein Ziel hat er jedenfalls erreicht: Grosser Bericht. Der Text liest sich wie «eine rechtswissenschaftliche Etüde», heisst es. Hier hilft die KI. Ein Kollege, Kadermann bei der ESA, der Europäischen Weltraumorganisation, berichtete mir kürzlich, die KI habe innert Sekunden einen hochwissenschaftlichen Text so heruntergebrochen, damit ihn auch einfacher strukturierte Leute verstehen.
Kommentare abgelehnt
Zurück nach Köniz. Tangiert würde «die persönliche Freiheit, die Möglichkeit, mit anderen Kindern und weiteren Personen zu kommunizieren sowie womöglich gar die Versammlungsfreiheit, weil sozialer Austausch in Gruppen heute oft über Apps erfolgt.» Ich enthalte mich einer Würdigung seiner Ansicht, frage mich bloss: Wie haben wir das seinerzeit auf dem Pausenplatz gemacht? Stimmt – wir haben miteinander gesprochen. Ich habe der besagten Zeitung online zu ihrer Berichterstattung zwei Kommentare geschrieben. Der erste – «Will sich da jeman(n)d in Erinnerung rufen?» wurde abgelehnt. Beleidigend. Der zweite, «Ist das ein Grossvater mit Enkeln?», ebenso. Also halte ich meinen Schnabel.
Nicht so jener, der online an die Zeitung schreibt: «Ich bin froh, dass meine juristische Beurteilung in meinem Kommentar zum ursprünglichen Artikel nun auch von Alain Pichard, also einem berufenen Pädagogen, zusätzlich pädagogisch bestätigt wird.» Bescheidenheit ist bekanntlich eine Tugend. Szenenwechsel. Nerven Sie sich auch über jene Leute – ausdrücklich: nicht bloss Teenies –, die wie Hühner über die Strasse laufen, bestenfalls über den Fussgängerstreifen, die Aufmerksamkeit nicht auf den Verkehr, sondern aufs Handy gerichtet? Sehen Sie, mir geht es genau gleich. Nicht selten habe ich auch das Gefühl, einige dieser Laueris würden absichtlich schlärpele(n), ohne den Augenkontakt mit dem Autofahrer zu suchen. Muss denen wie Honig runtergehen.
Rache ist süss…
Ich habe da meine eigene Rachemethode, wenn es auch nicht die soeben erwähnten Schlendriane direkt betrifft. In Fussgängerzonen bleibe ich dann und wann einfach stehen, wie ein Pflock, die Handy-Betrachter in einigen Metern direkt im Fadenkreuz. Fast ausnahmelos läuft man auf mich auf, weil die Leute mich nicht wahrnehmen. Sie sind im Gegensatz zu mir unvorbereitet, der Zusammenstoss unvermeidlich. Ich enthalte mich jeweils eines Lachens, das wäre der Gipfel der Unhöflichkeit. Bis jetzt ist es zum Glück noch nie vorgekommen, dass dabei ein Handy zu Boden ging.
Spannend sind die Reaktionen. Die meisten sagen nichts, schauen mich an, schütteln allenfalls den Kopf, laufen wortlos weiter, als ob ich an ihrem Malheur schuldig wäre. So öppis aber o. «Sorry, ich habe Sie nicht gesehen», heisst es auch, ich entschuldige mich jeweils umgehend. Kann ja schliesslich passieren. Jüngere Herren haben sich da weniger im Griff, ein «Chasch nid ufpasse, du Vollpfoschte?», noch das diplomatischste, was zu hören ist. Immerhin: Handgreifliches habe ich bisher noch nie erlebt, hängt womöglich damit zusammen, dass ich fast 2 Meter gross und 120 Kilogramm schwer bin.