So geschehen im Sommer 2021. Nach einem Vorfall vor der Heiliggeistkirche in der Stadt Bern, wo sich ein unter Drogen stehender Marokkaner physisch gegen eine polizeiliche Anhaltung gewehrt hatte, erschien ein folgeschwerer Bericht im «Bund». Noch am selben Tag kontaktierte der im Artikel erwähnte Rechtsmediziner die «Bund»-Redaktion und forderte diese auf, die Zeitdauer der Fixierung anzugeben, denn gefährlich sei eine solche erst «ab drei bis vier Minuten». Die Redaktion reagierte nicht auf die Anfrage, sehr wohl aber mit weiteren Vorverurteilungen. Doch der Beschuldigte wurde freigesprochen. Das wiederum liess die Medienbranche kalt. Nun wollen vier Grossräte, dass sich die Tamedia zu verantworten haben, und fordert den Regierungsrat auf, eine Beschwerde einzureichen sowie Schadensersatz- und Genugtuungsforderungen zu klären. Da stellt sich eine Frage: Tut dies der Kanton Bern auch, wenn keine Vorverurteilung stattgefunden hat? Droht der Staat den Medien mit einem Maulkorb?
Der Grossratssaal
Foto: SJ
Das Berner Parlament will die Vorverurteilung der Tamedia gegen einen Polizisten und sein Vorgehen sanktionieren. Laufen die Medien nun Gefahr, dass sie vom Parlament bevormundet werden?
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