Asylsuchende versus Mieterschaft

Sacha Jacqueroud
Von Sacha Jacqueroud - Chefredaktor
Geflohene unterbringen, ohne Mietern zu kündigen, verlangt eine Motion.

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Einfach erklärt
Einfach erklärt: Wegen steigenden Flüchtlingszahlen steigt der Bedarf an Wohnraum. Bereits wurde Mieterinnen und Mietern deswegen gekündigt. Nun hat der Grosse Rat eine Lösung erarbeitet.
Es ist ein Balanceakt. Auf der einen Seite brauchen Kriegsvertriebene Obhut und Schutz, auf der anderen darf dies nicht dazu führen, dass langjährige Mieterinnen und Mieter um ihr Heim fürchten müssen. Der Grosse Rat präsentiert nun einen Lösungsansatz.

Die Empörung war gross in der Bevölkerung, als in einem Fall aus dem Kanton Aargau bekannt wurde, dass ein sanierungsbedürftiges Haus ukrainischen Geflüchteten bis Baubeginn zur Verfügung gestellt wird. Die bestehende Mieterschaft bekam die Kündigung und musste ausziehen. Die Kantone haben eine Knacknuss zu lösen. Sie suchen händeringend nach Unterkünften, um den Anstieg an Geflohenen, die es unterzubringen gilt, zu  bewältigen. Aus der Not entstehen Lösungen, die mitunter die Bevölkerung tangieren können. In diesem Balanceakt lanciert die Mitte im bernischen Parlament eine Motion, die verlangt, dass der Regierungsrat Massnahmen ergreifen muss. Konkret sollen kantonseigene oder kommunale Wohnungen einen Kündigungsschutz erhalten, damit diese nicht für Asylzwecke umgenutzt werden dürfen. Die Mitte gibt an, dass es aktuell mehrere solche Fälle gebe, bei denen bestehende Mietverhältnisse aufgelöst wurden. Dies gelte es dringend zu vermeiden.

Der Regierungsrat ist nun damit beauftragt, diese neue Gefahr zu bändigen, und wird wohl aufgrund der Motion diesen Weg künftig nicht mehr prüfen können. Ein Mieterschutz für all jene, die in kantonalen und kommunalen Gebäuden leben. Die Privatwirtschaft ist nach wie vor frei in ihren Entscheidungen. Eine Knacknuss bleibt deshalb weiterhin die Aufgabe des Kantons Bern: Wohin mit den Geflohenen?

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