Bestürzt klang die Stimme jener Frau, die unlängst Sven Hofer anrief. Nicht weiter erstaunlich, wenn man den Vorfall betrachtet. Eine Ampel wechselt von Rot auf Grün und die Fahrerin fährt los. Mitten auf der Kreuzung kollidiert sie mit einem Bus, der von einer anderen Strasse einfährt. Nach dem Unfallschock kommt der rechtliche Schock. Die Staatsanwaltschaft entschied, dass die Frau schuld sei. Ein Fall für den Rechtsschutz der Helvetia. Eine Zeugin konnte daraufhin bestätigen, dass die Lenkerin tatsächlich bei grüner Ampel losgefahren ist. Die Frau wird wieder freigesprochen. Vorbei ist die Arbeit des Rechtsschutzes aber noch nicht. Das Auto steht nach wie vor kaputt in der Ecke. Niemand will schuld sein und für den Schaden aufkommen. Der Schadenverursacher muss sich nun noch verantworten, «damit es wieder gut kommt», sagt Hofer und meint abschliessend: «In solch tragischen Fällen managet der Rechtsschutz den ganzen Fall.» Glücklicherweise, damit es am Schluss nicht heisst: unschuldig schuldig.
Sven Hofer
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