In der Peripherie des Westens von Bern ist bereits ein Windpark angedacht. Nun wehren sich Gruppierungen dagegen. Es ist ein typischer Fall. Thomas Knutti will die Gesetze und Grundlagen anpassen, damit ein Mindestabstand von 500 Metern zu Wohngebieten für den Bau von Windenergieanlagen verbindlich vorgeschrieben wird. Und wer nun erstaunt ist, der hat durchaus recht. «In der Schweiz gibt es derzeit keinen gesetzlich festgelegten Mindestabstand für Windenenergieanlagen», sagt Knutti. Das will er nun ändern. Insbesondere, weil bisher einzig die Lärmschutzverordnung den Abstand geregelt hat, und diese Regelung datiert aus dem Jahr 1986. Heute haben wir bis zu 250 m hohe Räder und der Lärm kann bis zu 105 dB betragen», erklärt er. «Ein Mindestabstand von 500 m ist ein Schritt, um die Akzeptanz für Windenergie zu erhöhen und den Schutz der Anwohnenden zu gewährleisten», meint er zum Schluss. Konkrete Massnahmen statt weiterhin viel Wind um wenig Windräder.
Motion von Nationalrat Thomas Knutti (SVP) will Windenergieprobleme bändigen
Viel Wind um wenig Windräder

Von
Sacha Jacqueroud
- Chefredaktor

Thomas Knutti (SVP) fordert mehr Klarheit bei der Windenergie.
Foto: zvg
Einfach erklärt
Nationalrat Thomas Knutti will Gesetze zur Windenergie anpassen. Es soll ein Mindestabstand von 500 m gelten. Das soll die Anwohner vor Lärm schützen. Aber auch zu mehr Akzeptanz führen.
Nationalrat Thomas Knutti will Gesetze zur Windenergie anpassen. Es soll ein Mindestabstand von 500 m gelten. Das soll die Anwohner vor Lärm schützen. Aber auch zu mehr Akzeptanz führen.
Niemand will die mitunter etwas unheimlich anmutenden Riesenwindräder. In der Natur verändern sie das Landschaftsbild und gefährden auch die Vögel. In den besiedelten Gebieten stören sich die Anwohnenden. Was tun? Klarere Gesetze finden, denkt sich Nationalrat Thomas Knutti (SVP) und lanciert eine Motion.
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