Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Rente und das übrige Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Auf sie besteht ein rechtlicher Anspruch. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. Es handelt sich um bedarfsabhängige Versicherungsleistungen und nicht um Sozialhilfe. Die Stadt Bern setzt sich dafür ein, dass die älteren Einwohnerinnen und Einwohner ihr Leben nach individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen gestalten und ihre Selbstständigkeit bewahren können. So lud die Direktion für Bildung, Soziales und Sport zu einem Info-Anlass ein, um die Möglichkeiten zum Bezug von EL vorzustellen. Der Saal im Kirchgemeindehaus Bümpliz füllte sich rasch. Viele Seniorinnen und Senioren kamen nicht allein, sie brachten Verwandte, Freunde und andere Personen mit, denen sie vertrauen oder die ihnen das Wichtigste in ihre Sprache übersetzen.
Broschüre mit Informationen
Katrin Haltmeier, die ehemalige Projektleiterin von Alter Stadt Bern stellte den Sozialwegweiser 60plus vor. In dieser Broschüre werden viele Angebote aus den Bereichen Beratung, Alter und Migration, Sicherheit, Einsamkeit, Betreuung, Sport und Freizeit, aber auch Finanzen und Recht beschrieben. Dazu gehört die Anmeldung für Ergänzungsleistungen. Die Stadt will auch Personen erreichen, die nicht gut Deutsch sprechen. Viele Informationen sind in der jeweiligen Muttersprache oder mit Übersetzung vorhanden. Für Personen im AHV-Alter, die in einem eigenen Haushalt wohnen und Unterstützung brauchen, diese aber nicht selber finanzieren können, bietet die Stadt Bern Betreuungsgutsprachen bis zu 500 Franken pro Monat. Sicherheit, Ernährung, soziale Integration, Haushaltshilfe und kleinere Wohnungsanpassungen werden so bezahlbar, sofern Einkommen und Vermögen bestimmte Werte nicht übersteigen.
Hilfe suchen
Das klingt noch unkompliziert. Damit Ergänzungsleistungen zur AHV und IV aber gerecht sind, müssen die persönlichen Verhältnisse der Antragssteller genau erfasst werden. Und da, beim Anblick des zwölfseitigen Formulars, scheitern wohl schon viele Seniorinnen und Senioren. Denn es ist voll von ungewohnten Ausdrücken aus der Gesetzgebung. Nicht alle wissen, was ein Steuerinventar resp. eine unterjährige Steuerveranlagung ist. Und wie geht Vermögensverzicht? Es sind unzählige Aufstellungen, Abrechnungen, Erbgangsurkunden, Mietverträge samt Zahlungsbeleg und andere Dokumente beizulegen. Martin Messerli, der Co-Leiter der AHV-Zweigstelle Bern-Ostermundigen, kann aber nur vollständige Anträge bearbeiten. «Alle Fragen sind zwingend zu beantworten. Bei Bedarf unterstützen wir die Antragssteller. Sie können bei uns einen Besprechungstermin vereinbaren, aber auch bei Pro Senectute oder anderen Beratungsstellen.»
Einfach berechnen
Erzielt eine rentenberechtigte Person ein anrechenbares Gesamteinkommen unter 3600 Franken pro Monat, ist der Anspruch auf EL zu prüfen. Mit dem EL-Rechner berechnen Sie einfach Ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Die Berechnung erfolgt anonym und die Daten werden nicht gespeichert. Die Berechnung basiert auf einem vereinfachten Berechnungsverfahren. Sie beantworten Fragen zu Ihrem Zivilstand und Ihrer Wohnsituation, zu Einnahmen, Ausgaben und zum Vermögen. Das Ergebnis der Berechnung sehen Sie sofort online. Wer EL bezieht, schickt seine Belege jeden Monat per Post an die Ausgleichskasse. Die Auszahlung der EL ist unkompliziert. Sie erfolgt am 4. Arbeitstag des Monats. Die Krankenkassenbeiträge werden direkt der Krankenkasse überwiesen. Nach den beiden Referaten gab es noch viel zu fragen. Fast alle Besuchenden kamen mit einem persönlichen Anliegen. Viel Nützliches ist in der Broschüre «Die Ergänzungsleistungen einfach erklärt» beschrieben. Sie ist bei der AHV-Zweigstelle an der Bundesgasse 33 in Bern erhältlich.
Info:
Hier geht es zum EL-Rechner: https://tinyurl.com/EL-Rechner