Kommunales Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer

Folgt nach Freiburg bald auch Bern?

Sacha Jacqueroud
Von Sacha Jacqueroud - Chefredaktor
Kämpfte lange für dieses Recht: Grossrat Hasim Sancar (Grüne).

Foto: zvg

Einfach erklärt
Der Kanton Bern will den Gemeinden ermöglichen, dass sie den Ausländerinnen und Ausländern mit Niederlassungsbewilligung ein Wahl- und Stimmrecht erteilen dürfen.
Sie arbeiten hier, sie bezahlen Steuern und trotzdem haben sie kein Anrecht darauf, ihre Stimme abzugeben: Ausländerinnen und Ausländer. Nun prüft der Kanton Bern, ob dies geändert wird.

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision der Kantonsverfassung sowie des Gemeindegesetzes eröffnet. Darin enthalten sind Anpassungen für die Gemeinden, die freiwillig ein kommunales Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer einführen können.

Auslöser der Teilrevision ist die in der Herbstsession 2024 überwiesene Motion «Gemeindeautonomie für politische Rechte». Der Grosse Rat hat den Regierungsrat gebeten, die Rechtsgrundlage zu schaffen, damit das kommunale Stimmrecht auf weitere Einwohnerkategorien ausgedehnt werden kann. Die BümplizWochen prangerte im Januar 2024 dieses Problem schon an. Wählen und abstimmen dürfen künftig alle volljährigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, sofern diese eine Niederlassungsbewilligung haben und seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben, davon mindestens fünf Jahre im Kanton Bern und drei Monate in derselben Gemeinde. Die Vernehmlassung dauert noch bis am 27. Ja-nuar 2026.

Im Kanton Freiburg haben bereits viele Gemeinden diese Praxis eingeführt. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass nur wenige davon Gebrauch machen. 

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